Nun ist es so weit. Bis zum 31. Mai konnten Kommunen in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald den Antrag zur Zugehörigkeit zum sorbischen Siedlungsgebiet stellen. Zwei Jahre lang hatten sie dazu Zeit. Im Zuge der Novellierung des brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetzes 2014 wurde dies so festgelegt.