Cottbus/Město. Kurz vor Weihnachten – am 20. Dezember 2023 – beschäftigte sich das Cottbusser Verwaltungsgericht an einem Tag mit den Klagen aus vier Gemeinden zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet. Fast vier Wochen später wurden nun die Urteile dazu bekannt gemacht. Insgesamt ging es dabei um 35 Ortsteile in vier Gemeinden in den Kreisen Spree-Neiße und Dahme-Spreewald.
Für die Gemeinde Schwielochsee/Gójacki jazor entschied das Gericht, dass hier die Ortsteile Goyatz/Gójac und Mochow zum Siedlungsgebiet gehören, die anderen vier nicht.
In der großen Gemeinde Märkische Heide/Markojska góla mit ihren 17 Ortsteilen soll es nach dem Gerichtsbeschluss so aussehen: Biebersdorf/Njacyna und Kuschkow/Kuškow bleiben im angestammten sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet. Damit sind es jetzt insgesamt sechs, da die Ortsteile Dollgen/Dołgi, Groß Leuthen/Lutol, Pretschen/Mrocna und Klein Leine/Małe Linje nicht geklagt hatten.