Ein wichtiger Baustein bei der Überarbeitung des Sorben- /Wendengesetzes in Brandenburg (SWG) war die Ausweitung der Möglichkeiten zum Beitritt zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet. Schließlich standen einige Kommunen, die gern dem Siedlungsgebiet beitreten wollten, „vor verschlossenen Türen“. Die ehemals eng formulierten Bedingungen im Sorben-/Wendengesetz ließen dies nicht zu. Es mussten die sprachliche und kulturelle Tradierung bis in die Gegenwart nachgewiesen werden. Vor über zwei Jahren wurde dieses und durch ein und/oder ersetzt. Der Nachweis der kulturellen Tradierung genügt seitdem für einen Beitritt zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet. Einige Gemeinden nahmen diese Gelegenheit gern wahr, zum Beispiel Wiesengrund/Łukojce sowie die Städte Calau/Kalawa und Lübben/ Lubin.