In den vergangenen Jahren wurde viel über das Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden in Brandenburg diskutiert. Mit der Neufassung des Sorben/Wenden-Gesetzes 2014 wurden die Bedingungen für die Zugehörigkeit zu diesem Siedlungsgebiet gelockert. Aus der „Und-Regelung“ für sprachliche und kulturelle Kontinuität des Sorbischen/Wendischen wurde eine „Oder-Regelung“. Der Nachweis entweder sprachlicher oder kultureller Kontinuität genügt seitdem. In der Folge trafen die Kriterien für eine größere Anzahl von Orten zu. Es wurden Anträge für 33 Städte und Gemeinden gestellt.
Mit der Sitzung des Hauptaussschusses im Landtag Brandenburg am 10. Mai 2017 wurde der Prozess der Aufnahme neuer Kommunen in das Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden abgeschlossen. 18 Anträge wurden positiv beschieden, zwei teilweise positiv für einzelne Ortsteile. 13 Anträge wurden abgelehnt. Von den neu aufgenommenen Kommunen haben fünf dagegen geklagt. Die Verfahren laufen noch.
Was passiert in den neuen Kommunen?